Solidarität mit der GEW-Kollegin Susanne Schmedt

wegen „Verwarnung mit Verwarngeld aufgrund des Verstoßes gegen das Versammlungsrecht“

Die DKP Braunschweig erklärt sich solidarisch mit der beschuldigten Kollegin. Der Vorwurf ordnungswidrigen Verhaltens anlässlich einer Protestaktion  am 27.08.2025 bei der Eröffnung der neuen Rheinmetall Munitionsfabrik in Unterlüß muss zurück genommen werden. Ein Verwarngeld wegen der Teilnahme an einer völlig legitimen Protestaktion gegen Aufrüstung und Krieg darf nicht erhoben werden.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit. Angesichts der historischen Verantwortung wurde das „Friedensgebot“ ins Grundgesetz aufgenommen.

Konkrete Handlungen im Sinne dieser Verfassungsregeln dürfen weder bestraft, noch mit „Verwarngeldern“ sanktioniert werden!

Mit solidarischen Grüßen

Kreisvorstand der DKP

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