23. Mai 1949 – 75 Jahre Grundgesetz

»Sie, meine Damen und Herren haben diesem Grundgesetz, mit dem die Spaltung Deutschlands festgelegt ist, zugestimmt. Wir unterschreiben nicht. Es wird jedoch der Tag kommen, da wir Kommunisten dieses Grundgesetz gegen die verteidigen werden, die es angenommen haben.« – Max Reimann

Zum Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat, einem nicht gewählten, sondern durch die Westlichen Besatzungsmächte eingesetztem Gremium, möchten wir auf die Ablehnung des Grundgesetzes durch die KPD hinweisen.

Wie die KPD bei der Erarbeitung des Papieres betonte, erfüllt dieses nicht die demokratischen, sozialen und politischen Interessen  der ArbeiterInnenklasse und der Mehrheit der Bevölkerung.

Die KPD forderte:

  • vollständige Gleichstellung von Frauen und Männer,
  • gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
  • Mitbestimmung der Gewerkschaften,
  • garantiertes Streikrecht für Arbeiter als Verfassungsgrundsatz,
  • Wahlrecht ab 18 Jahren,
  • ein unverfälschtes Verhältniswahlrecht  und nicht zuletzt,
  • die Ächtung des Krieges!

Für diese Forderungen wurde die KPD verboten.

Werde aktiv gegen den reaktionären Staatsumbau!

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